Was ist eine Insolvenzmasse?
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Die Insolvenzmasse setzt sich laut § 35 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO) aus dem gesamten pfändbaren Vermögen des Schuldners zusammen, das ihm bereits vor der Insolvenzeröffnung gehört und welches er während der Insolvenz erlangt.
Eine Definition
Die Insolvenzmasse umfasst nach der Legaldefinition des § 35 Insolvenzordnung (InsO) das gesamte Vermögen, das dem Insolvenzschuldner zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (sogenannter “Neuerwerb”).
Quelle: Wikipedia
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