Beim Share Deal handelt es sich um eine der wichtigsten Formen des Unternehmenskaufs. Der Käufer erwirbt hierbei vom Verkäufer Anteile an seiner Gesellschaft. Bei diesem Vorgang geht das Unternehmen quasi „als Ganzes“ an den Käufer über. Dies gilt auch für bestehende Verträge, Verbindlichkeiten, Forderungen und sonstige Rechte und Pflichten. Ob bestimmte Risiken wie Steuerschulden vom Käufer oder vom Verkäufer getragen werden müssen, lässt sich vertraglich regeln.
Der Anteilskauf (auch englisch Share Deal) ist neben dem Kauf von allen oder einem Teil der Vermögensgegenstände eines Unternehmens (englisch Asset Deal) eine Form des Unternehmenskaufs. Hierbei erwirbt der Käufer vom Verkäufer die Anteile an der zum Verkauf stehenden Gesellschaft. Mit dem Begriff Share Deal kann auch die teilweise Übernahme von Anteilen an einer Gesellschaft bezeichnet werden.
Der Anteilskauf stellt einen Rechtskauf gemäß § 453 Abs. 1 BGB dar, wobei Aktien, GmbH-Anteile (Geschäftsanteile), sowie Gesellschaftsanteile an einer Personengesellschaft Kaufgegenstand sind. Hierdurch wird der Erwerber Anteilseigner und erhält die mit der Beteiligung verbundenen Rechte und Pflichten.Quelle: Wikipedia
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