Unternehmensbewertung: Methoden und Verfahren an einem Beispiel
Sie haben Fragen zum Thema Unternehmensbewertung? Dann sind Sie hier genau richtig. Am Anfang steht eine bahnbrechende Idee. Wenn aus dieser ein erfolgreiches Unternehmen entstehen soll, braucht es aber nicht nur fachliches Know-how, sondern auch Kapital und wirtschaftliche Expertise. Business Angels und Venture-Capital-Gesellschaften investieren in den frühen Phasen des Unternehmenszyklus. Die Phase 0 ist quasi die Unternehmensbewertung. Die Preisermittlung für das Unternehmen ist wesentlich für den Erfolg beim Unternehmensverkauf. Wir haben Ihnen in diesem Beispiel alle Informationen zum Thema Methoden und Verfahren der Unternehmensbewertung zusammengestellt.
Methoden und Verfahren der Unternehmensbewertung
Die Basis der Beauftragung zur Unternehmensbewertung durch einen Gutachter gehört in der heutigen Zeit zum Standard-Angebot einer Unternehmensberatung im M&A-Bereich.
Business Angels und Venture-Capital-Gesellschaften investieren in den frühen Phasen des Unternehmenszyklus. Die Frage: Wie bewertet man ein Unternehmen um es zu verkaufen wollen wir durch das folgende Beispiel beantworten. In dem folgenden Artikel erklären wir an einem Beispiel die Vorgehensweise bei einer Unternehmensbewertung für den Unternehmensverkauf. Es soll der Unternehmenswert einer Beispiel GmbH ermittelt werden. Die Beispiel GmbH hat den Gutachter beauftragt, ein Gutachten zur Abschätzung des Unternehmenswerts im Rahmen eines geplanten (Teil)Verkaufs des Unternehmens an einen noch nicht feststehenden Erwerber zu erstellen.
Vorgehensweise und Einschränkungen der Unternehmensbewertung
Aufgabenstellung der Ausarbeitung ist die Ermittlung eines Argumentationswerts bzw. einer Preisuntergrenze für einen Alleinunternehmer, im Rahmen eines möglichen Verkaufs des Unternehmens an einen Nachfolger, der das Unternehmen fortführt.
Diese Ausarbeitung konzentriert sich deutlich auf die Präsentation einer angemessenen Bewertungslogik. Es basiert auf die hypothetischen Zahlen eines Jahresabschlusses sowie der BWAs verschiedener Zeiträume der letzten Jahre sowie auf die persönlichen Erläuterungen des Eigentümers des Unternehmens.
Zahlen und Angaben für die Unternehmensbewertung
Die Zahlen und Angaben wurden nicht tiefer geprüft, sondern dienen nur als erste Basis. Mögliche Änderungen der bei einer längeren Betrachtungsperiode sich ergebenden Durchschnittswerte für die Vergangenheit sind ebenso wenig berücksichtigt wie mögliche Entwicklungen der nach einer Übernahme zu erzielenden Erträge und der anfallenden Aufwendungen, die für den Erwerber von Relevanz wären. Dieses Beispiel-Gutachten ist daher kein Gutachten nach IDW S1, dem Standard des Institutes der Wirtschaftsprüfer für Unternehmensbewertungen, und würde daher möglicherweise vor Gericht nicht anerkannt.
Ein Standard: IDW S1
IDW S1 – Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (Deutschland) Gemäß Unternehmensbewertungsstandard IDW S1 ermittelt sich der Unternehmenswert beim Ertragswertverfahren durch Diskontierung der den Unternehmenseignern zufließenden finanziellen Überschüsse. Der Kapitalisierungszinssatz besteht aus einem Basiszinssatz einer Alternativanlage (quasi-risikofreie Kapitalmarktanlage) und es wird ein Risikozuschlag vorgenommen und persönliche Ertragsteuern werden berücksichtigt. Die persönlichen Ertragsteuern werden mit einem typisierten Zinssatz von 25 % (Abgeltungsteuer) angenommen.
Quelle Wikipedia
Für den Fall eines bei einem Unternehmensverkauf tatsächlich geringeren erzielbaren Preises wird keine Haftung übernommen. Gleiches Gilt, wenn die Zahlungsbereitschaft eines potentiellen Käufershöher wäre, als sich nach dieser Ausarbeitung und der eventuellen abgeleiteten Kaufpreisforderung ergibt.
Das Geschäftsmodell des zu bewertenden Beispiel Unternehmens
Der Eigentümer möchte das von ihm aufgebaute und derzeit von ihm geführte Unternehmen an einen nicht selber im Unternehmen aktiven Investor verkaufen. Zugleich soll möglichst eine jetzt schon im Unternehmen arbeitende Führungsperson die Geschäftsführung übernehmen und mit einem gewissen Anteil am Unternehmen beteiligt werden. Das gesamte Unternehmenskonzept und auch der Mitarbeiterstamm sollen möglichst komplett übernommen werden. In welchem zeitlichen Prozess und in welcher rechtlichen Konstellation im Detail die Übernahme geschehen könnte, soll bei der folgenden Betrachtung keine bzw. nur eine indirekte Rolle spielen.
Der nach der Bilanz mit fast 80% Anteil dominierende Vermögengegenstand sind in diesem Beispiel “Forderungen gegen Geselllschafter”. Es wird unterstellt, dass die Übertragung der Gesellschaft ohne dieses Vermögensgut erfolgen würde. Anderfalls müsste die Kaufsumme entsprechend erhöht werden.
Weitere Erläuterungen zur Beispielfirma für eine Unternehmensbewertung:
Das Unternehmen wird vom Eigentümer geführt und befindet sich im Bereich Maklergeschäft. Es gibt eine Dachorganisation und weitere Niederlassungen in denen sich weitere Makler organisiert haben. Die Umsätze werden aus dem Verkauf und der Bewertung von Consulting-Dienstleistungen generiert. In den Niederlassungen gibt es weitere Office-Strukturen. Die Kunden werden vor Ort oder per Internet und telefonisch beraten.
Bewertung des Unternehmens als Beispiel
1. Verfahrenswahl
Grundsätzlich kommen für die Bewertung des Unternehmens substanzwertorientierte etragswertorientierte und marktorientierte Verfahren in Frage.
# Substanzwert der Unternemensbewertung
Das Kompositum Substanzwert setzt sich aus der „Substanz“ als Bestandteil einer Sache oder eines Rechts und deren „Wert“ zusammen. Der Substanzwert gehört allgemein zum Fachgebiet der Wertermittlung. Er ist eine Bestandsgröße, die auf dem Sachwert eines Bewertungsobjekts aufbaut.
Quelle Wikipedia
Wenn die obige Annahme zutrifft, dass das dominante bilanzielle Vermögensgut in unserem Beispiel, die Forderung gegen Gesellschafter, nicht mit veräußert werden soll, bilden den wesentlichen Teil des Wertes des Unternehmens nicht die bilanziell erfassten Vermögensgegenstände, sondern die über die Jahre entstandenen immaterielle, nicht in Rechnungswesen erfasste originäre Geschäfts- oder Firmenwert, der in wertvollen Marktbeziehungen, qualifizierten und motivierten Mitarbeitern und eingespielten Geschäftsprozessen zum Ausdruck kommt. Dann führt der aus der Bilanz ableitbare Substanzwert nicht zu einer sinnvollen Bewertung. Die aktuellen Bilanzwerte in dem Beispiel sind dem Gutachter überdies nicht bekannt. Daher bleiben die Bilanzwerte in der Analyse völlig außer Betracht. Sollte dennoch bei einem Unternehmensverkauf nennenswerte Vermögensgegenstände mit übernommen werden, ließe sich der nach dem Gutachten ermittelte Unternehmenswert leicht entsprechend korrigieren. Logisch falsch aber wäre, zu dem ermittelten Ertragswert den Wert des (Netto)-Vermögens schlicht noch zu addieren.
# Vergleichswert der Unternehmensbewertung
Das Vergleichswertverfahren ist ein Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien (§ 15 Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV). Nach diesem Verfahren wird der Marktwert eines Grundstücks aus tatsächlich realisierten Kaufpreisen von anderen Grundstücken abgeleitet, die in Lage, Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Zuschnitt und sonstiger Beschaffenheit hinreichend mit dem zu vergleichenden Grundstück übereinstimmen.
Quelle Wikipedia
Ebenso kommt grundsätzlich eine Bewertung nach Vergleichs- oder Marktwerten in Frage. Der Wert des Unternehmens bestimmt sich hier danach, zu welchem Preis bzw. mit welchen Erfolgsmultiplikatoren andere vergleichbare Unternehmen in jüngster Zeit veräußert worden sind. Dies würde aber erfordern, dass entsprechende Vergleichszahlen verfügbar sind. Die Auswertungen aus dem IDV-Firmenvergleich sind hierzu nur sehr eingeschränkt nutzbar. Zudem macht der oft gewählte Ansatz von Umsatzmultiplikatoren nur dann Sinn, wenn in etwa vergleichbare EBIT-Marken bei den zu bewertenden Unternehmen und den Vergleichsunternehmen erwirtschaftet worden sind. Dies ist aber meist und auch in dem konkreten Fall der Beispiel GmbH nicht gegeben. Auch andere Vergleichszahlen zu Multiplikatoren von Nettoerfolgsgrößen liegen in ausreichender Zahl und mit den notwendigen Zusatzinformationen der Vergleichbarkeit der Unternehmen vor. Die Bewertung nach Marktmultiplikatoren unterbleibt daher.
# Ertragswert der Unternehmensbewertung
Für die Wertfindung angemessener ist ein (modifiziertes) Ertragswertverfahren.
Allgemeine Bewertungsphilosophie:
Der Mindestwert aus Sicht eines Verkäufers entspricht dem Barwert des Zahlungsstroms, auf den er durch die (teilweise) Aufgabe des Unternehmens verzichtet. Der Maximalwert des Käufers ergibt sich analog als Summe der ihm künftig voraussichtlich aus dem Unternehmen zufließenden ( bzw. ihm zustehenden ) finanziellen Überschüsse, die auf den Kaufzeitpunkt diskontiert werden. Die zukünftigen Zahlungsströme können/sollen dabei aus den geplanten Jahresergebnissen ( also mit Hilfe der Erfolgsrechnungen ) abgeleitet werden. Auf die Abschätzung dieses Werts ( bzw. genauer: die formale Vorgehensweise hierzu ) soll im Weiteren der Schwerpunkt gelegt werden. Auf die konsequent zahlungsstrombasierte Analyse wird verzichtet.
2. Bewertung nach dem modifizierten Ertragswertverfahren
Bei der Ertragswertmethode sind die künftigen sich in den Jahresabschlüssen niederschlagenden Überschüsse, die den Eigentümern des Unternehmens zustehen und ihnen durch Entnahmen und/oder Geschäftsführerbezüge zufließen können, zu schätzen. Hierzu bedarf es zum einen der Schätzung der künftigen Einkünfte, zum anderen der zu erwartenden Aufwendungen.
Der Blick muss hier also nach vorne gehen. Dennoch orientiert man sich, um eine robustere Basis zu greifen, vernünftigerweise an den Umsätzen der vergangenen Perioden und prüft dann, welche Korrekturen angebracht sind. Dies gilt vor allem, wenn die letzten Jahre keine besonderen Höhen und Tiefen gebracht haben. Da insbesondere das Basisgeschäft der Beispiel GmbH konjunkturabhängig ist, sollte in diesem Fall auf solche Einflüsse geachtet um d im Zweifel lieber ein größerer Beobachtungs- und Vergleichszeitraum zur Bildung eines Durchschnittswertes herangezogen werden. Die für eine längerfristige Betrachtung notwendigen Daten liegen hier aber nicht vor. Aus Sicht des Verkäufers ist im ersten Ansatz von der Annahme auszugehen, was an Überschüssen künftig erwirtschaftet werden würde, wenn der bisherige Inhaber das Unternehmen fortführen würde. Aus Käufersicht sind die vom jetzigen Inhaber realisierten Umsätze dann daraufhin zu überprüfen, inwieweit sie übertragbar sind, d.h. ob sie mit großer Wahrscheinlichkeit im neuen Unternehmen in gleicher Weise und Höhe anfallen werden. Hierzu sind für die Zeiträume nach seinem partiellen oder völligen Ausscheiden als erstes sog. personenbezogene Umsätze herauszurechnen, die ausschließlich an die Person des bisherigen Inhabers gekoppelt sind. Solche Umsätze sind in den Unterlagen nicht zuerkennen.
Des weiteren gilt es abzuschätzen:
Welche künftigen Umsätze sind aus bestehenden, übertragbaren Verträgen zu erwarten?
Welche künftigen Umsätze sind durch die Wirksamkeit der Marktposition und des Bekanntheitsgrads des zu übernehmenden Unternehmens und der repräsentierten Personen zu erwarten?
Welche künftigen Umsätze sind aus der Hebung von Synergieeffekten zu erwarten? Hier wäre abzuschätzen, welche Überschüsse sich daraus erzielen lassen, falls das zu erwerbende Unternehmen in einem größeren Verbund eingebunden wird. Dies ist wohl nicht geplant und daher ohne Bedeutung.
Diese Größen können letztlich nur im gemeinsamen Gespräch zwischen Käufer und Verkäufer konkretisiert werden. Dies gilt auch für die denkbaren Steigerungsraten der Umsätze in den nächsten Jahren. Sie hängen wesentlich vom gewählten Modell des Übergangs der Unternehmen auf den Käufer ab.
Resultierender Unternehmenswert am Beispiel
Zur Ermittlung des Unternehmenswertes sind im Folgenden drei Schritte notwendig:
- Es muss der für den Erwerber zu erwartende Überschuss/Nettoertrag ermittelt werden,
- Es muss abgeschätzt werden, wie lange der vom Inhaber aufgebaute Good Will des Unternehmens wirksam ist, also dem Unternehmen und damit dem Erwerber Überschüsse generiert,
- Es muss ein Zinssatz für die Diskontirrung der in den Jahren der Wirksamkeit des Good Will zu erwartenden Nettoertrags angesetzt werden, um den Wert der relevanten Überschüsse auf den aktuellen Stichtag ableiten zu können.
Ermittlung des Nettoertrags für das Beispiel Unternehmen
Da hier keine abweichenden Daten und keine Hinweise auf künftige wesentliche Änderungen vorliegen, basiert die weitere Rechnung, gleichwohl als Startpunkt der Diskussion, auf der Annahme der Fortführung der durchschnittlichen Umsatzzahlen der Vergleichsjahre Beispieljahr 1 bis Beispieljahr 4. Es ergeben sich folgende durchschnittliche Umsätze in ( Tausend € ). Hier die Darstellung der Umsätze der letzten vier Jahre des Beispielunternehmens.
Jahr T-3 | Jahr T-2 | Jahr T-1 | Geschäftsjahr Aktuell | Durchschnitt |
440 | 369 | 480 | 497 | 446 |
Der Umsatz für das laufende Jahr ( Geschäftsjahr Aktuell ) wird dabei in der Weise auf den Jahresumsatz hochgerechnet, als der gleiche in den ersten sechs Monaten erzielte Umsatzanteil des Vorjahres angesetzt und von der Basis auf den potentiellen Jahresumsatz hochgerechnet. Auf eine Höhergewichtung aktuellerer Jahre wird verzichtet. Der so errechnete ( gerundete ) Durchschnittsumsatz von 446 Tausend € bildet den Ausgangspunkt für die weiteren Berechnungen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge werden einbezogen, da sie, soweit ersichtlich, nicht auf regelmäßigen Leistungen des Unternehmens, sondern auf überwiegend jeweils einmaligen Sachverhalten basierenden Sachverhalten basieren. In der gleichen Weise wie beim Umsatz ist die voraussichtliche künftige Entwicklung des Aufwands abzuschätzen. Ausgehen von den durchschnittlichen Kosten der letzten Jahre, für die die Daten verfügbar sind, ist der Teil herauszurechnen, der auf Besonderheiten der jetzigen Unternehmensstruktur ( Zusatzkosten der privaten Lebensführung ) entfällt, also künftig möglicherweise so nicht mehr anfallen würden, sowie um den Teil zu erhöhen, der eventuell zusätzlich anfallen wird.
Bewertung der Personalaufwendungen für die Unternehmensbewertung
Bei den Personalaufwendungen der Beispiel GmbH fällt aus, das diese sehr gering ausfallen. Vor allem erscheint – und dies trotz einer Fremdgeschäftsführung – kein oder nur ein äußerst geringes Geschäftsführerentgelt. Für die weitere Analyse wird unterstellt, dass der Personalaufwand in der bisherigen Höhe weiter anfällt, es sich also um Kompensation für notwendige Leistungen von Beschäftigten handelt.
Falls aber bei Umsetzung des oben skizzierten Geschäfts- und Übergabemodells ein jetziger Mitarbeiter die Geschäftsführung übernähme, muss aus Sicht eines Erwerbers des überwiegenden Teils des Unternehmens in Betracht gezogen werden, dass die zu erhöhten Geschäftsführeraufwendungen führen kann, die dann seinen Überschussanteil entsprechend reduzieren würden. In anderen Fällen ( Kauf des Unternehmens durch eine Person die auch die Geschäftsführung übernimmt ) wären für eine saubere Berechnung der Überschüsse der Geschäftsführergehälter bei der GmbH zu vernachlässigen bzw. sie als teil des Unternehmerlohns zu interpretieren, der Bestandteil des aus dem Unternehmen zu ziehenden Überschusses ist. Um die mögliche Wirkung der obigen Annahme auf den Kaufpreis aufzuzeigen, wird neben der Variante gleichbleibende Geschäftsführerkosten auch die Variante gerechnet, dass dadurch die Geschäftsführerkosten um 15 Tausend € steigen.
Unklar ist die Position “Materialaufwand” die zu wesentlichen Teilen aus Verkaufsprovisionen gespeist wird. Bei einem externen Bewerber sei angenommen, dass diese umsatzabhängig in der gleichen Höhe anfallen wie bisher. Auch bei den anderen Aufwandsarten wird es notwendig sein, die historischen Werte darauf zu prüfen, ob sie in der bisherigen Höhe nötig und angemessen sind oder durch persönliche Einflüsse geprägt sind. ( wohl v.a. Mieten, KFZ ) Ebenso sind zu erwartende Kostensteigerungen zu berücksichtigen. Auch hier lässt sich bei der Beispiel GmbH aus den verfügbaren Daten kein struktureller Anpassungsbedarf der Zahlen erkennen.
Insgesamt legen wir in der ersten Näherung ohne weitere Plausibilitätsprüfung aus Daten der Vergangenheit gegriffene Beträge zugrunde. Auf Basis dieser Zahlen ergibt sich folgende vorläufige und grobe Schätzung der künftigen Unternehmenserfolge in ( Tausend € ).
Durchschnittliche Umsätze | 446 | |
Materialaufwand | 180 | |
Personalaufwand | 16 | |
Sonst. Aufwand ( v.a. AfA. Miete/Werbung/Pkw | 116 | |
Überschuss ( vor Zinsen und Steuern ) | 125 | |
alternativ ( mit höheren Geschäftsführungskosten ) | 110 |
Der Materialaufwand ( = überwiegend Untermaklerprovision ) wird hierbei ohne Kenntnis der genauen Entstehung und personellen Zuordnung wiederum als Durchschnitt der letzten 4 Jahre angesetzt. Die Zahl für das Gesamtjahr ( Geschäftsjahr aktuell ) ist wiederum so bestimmt worden, dass der gleiche Prozentsatz wie für ( Jahr T-1 ) vom Umsatz auf den geschätzten Gesamtumsatz ( Geschäftsjahr aktuell ) angesetzt wurde. Würde der Erwerber selbst größere Teile des Umsatzes auslösen, als dies bisher der Fall war, dann könnte die an Dritte zu zahlenden Unterprovisionen um diese Veränderung zurückgehen. Der dann verbleibende Überschuss würde dann entsprechend höher ausfallen. Dies träfe wohl insbesondere zu, wenn ein derzeitiger Beschäftigter, der auf Provisionsbasis bezahlt wird, das Unternehmen übernähme. Denn dann entfiele die Provisionszahlung an diese Mitarbeiter. Dieser Aspekt bleibt hier unberücksichtigt.
Vergleichbar sind die angesetzten Personalkosten ermittelt. Hier ist allerdings der Wert für ( Geschäftsjahr aktuell ) linear aus den ersten acht Monaten hochgerechnet worden. Alle übrigen Aufwandsarten werden zusammengefasst und in vergleichbarer Weise als Durchschnittswert der betrachteten Geschäftsjahre berechnet. Es ergeben sich die folgenden Werte:
Jahr T-3 | Jahr T-2 | Jahr T-1 | Geschäftsjahr Aktuell | Durchschnitt |
146 | 124 | 117 | 117 | 126 |
Für die Abschreibungen ist der Ansatz einer Durchschnittsgröße aus dem Vergangenheitsdaten offensichtlich nicht zweckmäßig, da massive Veränderungen zu verzeichnen sind. Aus Vereinfachungsgründen bleibt dies aber ebenso vernachlässigt wie der offensichtliche Trend der Reduzierung der übrigen Aufwendungen ( der aber zu Teilen durch die verringerten Abschreibungen erklärbar ist ). Legt man die so abgeleiteten Zahlen auch für die weitere Entwicklung des Unternehmens zugrunde, dann verbleibe also ein Betrag von
125 ( Tausend € )
als ( anfänglicher ) jährlicher Ertrag vor Zinsen und Steuern für den potentiellen Erwerber des Unternehmens. Die Überschussgröße EBIT ( Earnings before interest and tax ) ist eine brauchbare Größe für die Messung des Periodenüberschusses, da sie unterschiedliche Finanzierungsstrukturen und Steuerbelastungen neutralisiert.
Bei der Berücksichtigung evtl. um 15 T€ erhöhter Geschäftsführerkosten verbleibe ein Überschuss von 110 T€ .
Wenn im ersten Jahr der heutige Eigentümer weiter seine Mitarbeit anbietet ( und der Erwerber dieses Angebot annimmt ), dann wäre zu prüfen, wie sich dies auf die Umsatz- wie auf der Aufwandseite auswirkt. Gegebenfalls wären Korrekturen der obigen Zahlen angebracht.
Unternehmensbewertung Beispiel: Abschätzung der Dauer der Wirksamkeit des Good Will
Zur Berechnung des Unternehmenswerts muss nunmehr die Dauer der Wirksamkeit des übernommenen Good Will ( immateriellen Unternehmenswerts ) aus dem Namen, der Marktposition, den Mitarbeitern und der Organisation abgeschätzt werden. Diese Abschätzung ist sicher der schwierigste Teil der Ableitung der zu erwartenden Nettoerfolge.
Die Dauer der Wirksamkeit des Good Will eines Unternehmens hängt wesentlich davon ab, wovon er getragen ist, woran er maßgeblich hängt. Ist er dominant aus der unmittelbaren Arbeitsleistung des jetzigen Inhabers getragen, dann wird er sich mit dessen Ausscheiden möglicherweise relativ schnell verflüchtigen, d. h. Wenig und nur kurz auf den neuen Inhaber übertragen. Dies gilt für Unternehmensberater ebenso wie für Ärzte, Steuerberater und ähnliche stark personenbezogene, d. h. An die Qualität und Intensität der persönlichen Leistung des Inhabers gebundenen Dienstleistungen. Bei einem „stehenden“ Unternehmen, bei dem ein Unternehmenskauf idealtypisch sich nur im Wechsel der Eigentümerposition niederschlägt, nichts aber an den unternehmerischen Prozessen und Erfolgspotenzialen ändert ( zumindest nicht in die negative Richtung ) erwirbt der Investor dagegen einen Zahlungsstrom auf unbegrenzte Zeit.
Das vom Eigentümer geschilderte Geschäftsmodell entspricht dem letzteren Modell. Die Beispiel GmbH agiert weitgehend ohne die operative Mitwirkung des Eigentümers und wird daher idealtypisch auch für einen neuen Investor/Eigentümer den gleichen Zahlungsstrom generieren wir für den derzeitigen Eigentümer. Wird das Unternehmen insgesamt als Marke am Markt wahrgenommen, dann vermag dies die jetzigen Markterfolge ( externe Einfüße sein vernachlässigt ) zu perpetuieren.
Ohne dies letztlich durch harte Fakten belegen zu können, setzen wir daher im Folgenden die Annahme, dass sich der Good Will des Unternehmens nicht verflüchtigt und dass der für die Vergangenheit durchschnittlich berechnete Überschuss über alle weiteren Perioden in dieser Größenordnung erzielbar wird. Eine mögliche nominale Steigerung allein aufgrund des Ausgleichs der Preissteigerungsrate wird also wenig einbezogen wie ein Potential der Ausdehnung des Unternehmens.
Diskontierungssatz für das Beispiel Unternehmen
Überschüsse zukünftiger Perioden müssen durch Diskontierung auf den aktuellen Zeitpunkt gleichnamig gemacht werden, um den Barwert dieser Überschüsse zu bestimmen, die ein Erwerber aus heutiger Sicht voraussichtlich künftig aus dem Unternehmen ziehen kann.
Dieser Zinssatz soll unter der Annahme der vollen Eigenfinanzierung ermittelt werden. Aus finanzierungstheoretischer Sicht entspricht er
\[ k_E = r_f + (r_M – r_f) ẞ \]
Die Renditeforderung \[ k_E \]
von Eigentümern auf das von Ihnen eingesetzte Kapital setzt sich zusammen aus dem risikolosen
Marktzins \[ r_f \]
und der Risikoprämie \[ (r_M – r_f) \]
die am Markt durchschnittlich für risikobehaftete Anlagen verlangt und bezahlt wird. Die Risikoprämie wird dabei noch mit dem spezifischen Risiko dieser Anlage, gemessen als ẞ, gewichtet. Das ẞ bringt zum Ausdruck, wie stark die zu bewertende Anlage der Marktrendite schwankt.
Als risikoloser Zins für langfristige Anlagen kann heute ca. 1-2% angesetzt werden. Der langfristige Durchschnitt der Risikoprämie liegt nach Ergebnissen zahlreicher empirischer Untersuchungen bei ca. 4,5 bis 5%. Mangels geeigneter Daten zur Ableitung eines angemessenen Wertes für das ẞ wird der neutrale Wert von 1 angesetzt. Für kleine, insbesondere nicht an organischen Märkten gehandelte Unternehmen wird gemeinhin ein zusätzlicher Risikoaufschlag in der Größenordnung von 2-3% angesetzt. Bei einem Ansatz des Aufschlags von 2% errechnet sich damit ein Kapitalzins von
\[ k_E = 2 + (5+2-2)*1 = 7 % \]Unternehmensbewertung: Berechnung des Barwerts der Überschüsse
Aus den angesetzten jährlichen durchschnittlichen Überschüssen gemäß obiger Berechnung als “ewige” Rente errechnet sich bei dem Diskontierungszins von 7 % ein Barwert von
1.778 ( Tausend € )
Der berechnete Barwert ist ein Bruttowert ohne Berücksichtigung der Steuerlast für den Erwerber beim Unternehmenskauf. Bei einem pauschal angenommenen Steuersatz auf der Unternehmens- und der persönlichen Ebene von 35% errechnet sich, wiederum die Basisversion mit 125 T€ Überschuss und 7% Diskontierung unterstellt, eine kumulierter Nettoüberschussgröße für den Erwerber in Höhe von
1.156 ( Tausend € )
Jede dieser Beträge kann um 2-3 % Punkte nach oben oder unten schwanken.
Fazit und Gesamtergebnis der Unternemensbewertung am Beispiel
Unter dem gesetzten Annahmen komme wir in der Hauptvariante zu einem Wert des Beispiel Unternehmen von ca.
1.100 – 1.300 ( Tausend € )
Auswirkungen alternativer Annahmen ( Umsatzentwicklung, Entwicklung der Kostenkomponenten, Dauer der Wirksamkeit des Good Will, Diskontierungssatz, Steuersatz ) auf das Ergebnis können durch Ersetzten der jeweiligen Rechengrößen relativ leicht ermittelt werden.